Dienstag, 30. Oktober 2012

Ist die Höhe des Grundfreibetrages ausreichend?

In der FAZ habe ich heute einen Artikel gelesen, wonach der Grundfreibetrag von derzeit Euro 8.004,00 in zwei Stufen angehoben werden soll und zwar 2013 auf Euro 8.124,00 und 2014 auf Euro 8.352,00.
Ich habe mir dazu folgende Gedanken gemacht, ob dieser Betrag vertretbar ist.
Der Grundfreibetrag soll ja das Existenzminimum darstellen. Euro 8.004,00 im Jahr bedeutet Euro 667,00 im Monat. Wenn ich jetzt von den Euro 667,00 den Hartz IV-Satz von Euro 374,00 Euro abziehe komme ich auf Euro 292,00. Dieser Betrag soll nun also für Miete plus Nebenkosten ausreichen.
2013 wären das dann Euro 310,50 bzw. 2014 dann Euro 322,00.
Gibt es zu diesen Preisen dafür wirklich Wohnungen inklusive Nebenkosten? Ich rede nicht von Wohnungen in abgelegenen Gebieten, sondern auch von Wohnungen in Ballungsgebieten?
Müsste der Grundfreibetrag nicht tatsächlich höher sein?
Ich fand die Lesermeinung von Markus Thomas Boldt recht gut, der den Grundfreibetrag mit den Pfändungsgrenzen verglich, die bei Euro 11.820,00 liegen sollen.
Dieser Betrag würde auch zu den Euro 12.000,00 passen, die laut Leser Peter Hoch als Grundfreibetrag in Österreich gelten.

Montag, 29. Oktober 2012

Was zum Leben übrig bleibt

Hier ein Bericht vom 16.08.2012 aus dem Handelsblatt wie sich der Regelsatz von 374 Euro eines Erwachsenen Hartz-IV-Empfängers zusammensetzt.

Link

Ich habe hier mal übersichtshalber die Posten untereinander geschrieben:
(sind nur 11 Posten und nicht wie im Artikel genannt 12, dafür fehlt in der Summe Euro 1,40)

 1. Nahrungsmittel u. Getränke                                             - Euro 132,77
 2. Bekleidung u. Schuhe                                                      - Euro   31,42
 3. Wohnen, Energie u. Instandhaltung                                  - Euro   31,26
 4. Innenausstattung, Haushaltsgeräte, Haushaltsgegenstände - Euro   28,39
 5. Gesundheitspflege                                                           - Euro   15,55
 6. Verkehr                                                                          -  Euro   23,56
 7. Nachrichtenübermittlung                                                  - Euro    33,02
 8. Freizeit, Unterhaltung u. Kultur                                        - Euro    41,29
 9. Bildung                                                                           - Euro      1,42
10. Beherbergungs- u. Gaststättenleistung                             - Euro      7,41
11. Andere Waren u. Dienstleistungen                                   - Euro    26,50