Als nichtselbständig Beschäftigter – und das sind wohl die meisten – ist es klar, wie das mit der gesetzlichen Krankenkasse läuft. Kennt man ja aus der Praxis.
Man sucht sich eine Krankenkasse aus und der Arbeitgeber überweist die Krankenkassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an die Krankenkasse, aber wie ist das, wenn man von seinen Kapitaleinkünften lebt?
Dann muss man sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Man fällt unter die Kategorie: „Sontige freiwillige Mitglieder“.
Hier beträgt der Beitragssatz (Stand Januar 2011) 14,9 % (ohne Krankengeldanspruch) mindestens jedoch 126,90 EUR plus 2,2 % Pflegeversicherung bei kinderlosen Mitglieder (sonst 1,95 %) mindestens jedoch 18,74 EUR (bzw. 16,61 EUR , wenn man Kinder hat).
Hab da noch einen schönen Link:
Man schätzt gewissenhaft seine zukünftigen jährliche Einnahmen und zahlt dann monatlich seinen Krankenkassenbeitrag in voller Höhe (14,9 % + 2,2 % = 17,1 % bei Kinderlosen Mitgliedern). Also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, da man ja keinen Arbeitgeber hat.
Am Anfang des nächsten Jahres gibt man dann seinen Einkommensbescheid vom Finanzamt bzw. die Jahressteuerbescheinigung(en) seiner Bank(en) der Krankenkasse, damit diese die tatsächlichen Kapitaleinkünfte überprüfen kann. Dann muss man nachzahlen oder bekommt eine Rückerstattung.
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